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Kann der Internationale Strafgerichtshof wirksam funktionieren? is written by Anonym and published by . It's available with International Standard Book Number or ISBN identification 3640721985 (ISBN 10) and 9783640721986 (ISBN 13).
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbande, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universitat Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange Zeit galt im modernen Volkerrecht die Regel, dass es uber den Staaten auer dem blauen Himmel nichts gabe. Dieser Satz beschreibt in pointierter Form den Aufbau der internationalen Ordnung, an deren Spitze die souveranen Staaten stehen, die keine supranationale Rechtsdurchsetzungsdistanz kennen. Im innerstaatlichen Bereich wird das Recht durch das Gewaltmonopol des Staates durchgesetzt. So konnte es passieren, dass grobste Menschenrechtsverletzungen, die z.B. ein Despot an seinem eigenen Volk begeht, ungeahndet blieben, weil nach dem volkerrechtlichen Souveranitatsdogma keine Einmischung in innere Angelegenheiten des Staates erlaubt ist, egal welche Verbrechen dort begangen wurden. Doch spatestens seit den Kriegsverbrecherprozessen von Nurnberg und Tokio bekam die internationale Gerichtsbarkeit uber der Ebene der nationalen Ebene der Strafjustiz eine neue Relevanz. Gerade auch nach den Ad-hoc-Gerichtshofen ICTY und ICTR, die 1993 und 1994 vom Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen zur juristischen Aufarbeitung schwerster Menschenrechtsverletzungen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda eingerichtet wurden, wurde das Interesse einer standigen, unabhangigen Institution zur internationaler Ahndung volkerrechtlicher Verbrechen immer groer. So richtet sich die Hoffnung fur eine effektive internationale Strafverfolgung seit dem 11. April 2002 auf die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes (International Criminal Court, ICC). Zweifellos stellt seine Errichtung ein Fortschritt in dem Bemuhen, die Herrschaft des Rechts in internationalen Beziehungen zu festigen, dar. Und die Erwartungen an seine Wirksamkeit sind hoch. Auch wenn der Internationale Strafgerichtshof "nur" nach dem Komplementaritatsprinzip aktiv wird, hofft man durch ihn auf eine Sicherstellung der A